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Informationen und Beratung |
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Wenn Ihr unsicher seid, fragt jemanden der/die sich dabei auskennt. Der AStA bietet eine monatliche kostenlose Mietberatung an. Zusätzlich finden immer wieder Infoveranstaltungen statt. Solltet Ihr genauere Infos zu einzelnen Punkten benötigen, holt Euch das „Praxishandbuch Mietrecht“ im AStA Sozialreferat (Universitätsstr. 16, 1.Stock, 50937 Köln) ab. Dort stehen auf rund 100 Seiten genauestens Eure Rechte und Pflichten.
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Mietpreise in und um Köln |
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Köln liegt in Deutschland mit den zweithöchsten Durchschnittsmieten ganz vorne in der Mietspreisliste. In Deutschland werden Mieten nach Größe der Wohnung berechnet (Anzahl der Quadratmeter, m²), nicht nach der Zimmer- oder Personenanzahl. Je nach Lage in Köln kostet eine Wohnung im Schnitt ca. 7-8,50 EUR/m² kalt pro Monat.
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Bei Abschluss eines Mietsverhältnisses |
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Fixiert Euer Mietverhältnis immer schriftlich in einem Mietvertrag. Lest diesen Vertrag immer genau durch und fragt jemanden, der/die sich dabei auskennt, wenn Ihr unsicher seid, Seid vorsichtig, wenn es sich um handgeschriebene Verträge handelt. Auf Nummer sicher geht Ihr immer, wenn Ihr einen Mietvertrag folgender Vereine unterschreibt:
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- Kölner Tagespresse (bspw. Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau, Stadtteilzeitungen, etc.)
- Aushänge an der Uni („Schwarze Bretter“), bspw. im Philosophikum, Hauptgebäude, Hörsaalgebäude, in den Mensen, etc.
- Im Internet. In Suchmaschinen könnt Ihr mithilfe von Stichworten wie „WG Köln“ „Wohnheime Köln“ oder „Wohnung Köln“ Wohnungsangebote und -börsen finden. Vorsicht aber vor kommerziellen Angeboten!!! Von der Inanspruchnahme von Maklern sei Euch aus Kostengründen abgeraten.
- Beim Kölner Studentenwerk: http://www.kstw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=315&Itemid=11
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In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass ihr beim Amt Wohngeld beantragen könnt. Dieser ist ein vom Staat gewährter Mietzuschuß bei geringem Einkommen und kann manchmal eine große finanzielle Entlastung im notorisch klammen Geldbeutel eines Studierenden ausmachen. Als Student steht euch dieses aber nur zu, wenn ihr kein Bafög erhaltet, bspw. weil euch diese nicht zusteht oder ihr die Förderungshöchstdauer überschritten habt und ein niedriges Einkommen habt. In dem Falle lohnt es in einem der Bezirksrathäuser der Stadt Köln einen Wohngeldantrag zu stellen. |
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Wo gibt’s den günstigsten Strom? |
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Damit Ihr beim Strom nicht unnötig viel bezahlt, habt Ihr die Möglichkeit den für Euch günstigsten Tarif durch Vergleich herauszufinden und ihn Euch errechnen zu lassen. Hierzu empfiehlt sich die Serviceseite (Testsieger bei Stiftung Warentest mit TÜV-Zertifikat): www.verivox.de |
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Eure Pflichten als Mieter |
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Während Eurer Wohnungsmiete müsst Ihr immer regelmäßig die vereinbarte Mietsumme zu dem vereinbarten Zahlungstermin zahlen. Ihr müsst in eurer Wohnung vernünftig und fair wohnen, regelmäßig putzen, heizen und mehrmals täglich lüften. Genauso seid Ihr meist dazu verpflichtet, kleinere Schönheitsreparaturen in der Wohnung selber instand zu setzen. Solltet Ihr eure Wohnung weiter- oder untervermieten wollen, dann sprecht dies am besten immer mit dem/der Vermieter/in ab. |
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Miete - woraus setzt sie sich zusammen? |
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Eine günstige Wohnung gefunden? Obacht! Nicht, dass ihr euch zu früh gefreut habt. Oft werden in Wohnungsangeboten die Kaltmieten an vorderster Stelle präsentiert, sodass später ein böses Erwachen folgen kann, wenn dann die gesamte Mietkostenbescheinigung ins Haus erhält. Die Kaltmiete ist nämlich nur ein Bestandteil des Mietpreises, der für die bloße Raumnutzung berechnet wird. Die Warmmiete dagegen umfasst die Gesamtkosten und ist somit der ausschlaggebende Wert. Die Differenz ergibt sich durch die Nebenkostenabrechung. Unter diese zusätzlichen anfallenden Kosten fallen: Müllabfuhr, warmes und kaltes Wasser, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss. Andere Kosten wie Strom und Telefon werden gesondert von dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Also entspricht die Warmmiete dem gesamten Mietbetrag, den der Mieter an seinen Vermieter zu zahlen hat. In einigen Fällen gibt es noch sog. kalte Nebenkosten für Aufzugsinstandhaltung und Gartenpflege. Fragt also immer nach der Warmmiete und danach, wie hoch die letzte Nebenkostenabrechnung eures Vormieters war, sodass euch böse Überraschungen erspart bleiben. |
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Bei Beendigung des Mietverhältnisses |
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Ihr dürft eure Wohnung meist nicht von heute auf morgen verlassen, bzw. das Mietsverhältnis beenden. Die Kündigungsfrist beträgt für Euch immer drei Monate, für eure Vermieter mindestens drei Monate. Jedoch gibt es die „geheime Regel“ in Köln, die es mit Rücksprache des Vermieters erlaubt, vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen, wenn ihr einen geeigneten Nachmieter findet. In der Regel bleiben die Wohnungen in Köln selten leer. Es besteht eigentlich immer eine große Nachfrage. So dass man in den allermeisten Fällen seinen Nachmieter sogar selbst auswählen kann. Jedoch bitte immer dem Vermieter Bescheid sagen, dass ihr einen Nachmieter suchen wollt. Der hat in der Regel nichts dagegen. |
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